Sitzung: 19.12.2023 BA/047/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0579/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Knape
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0579) vom 11.12.2023 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 174/GAUTING für das
Gebiet westlich der Frühlingstraße und des Leo-Putz-Wegs sowie zur zustimmenden
Kenntnisnahme.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 174/GAUTING gemäß § 2 Abs.1
BauGB zu ändern.
3. Das
Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 896, Gemarkung Gauting. Die Änderung
erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 174-1/GAUTING für das Gebiet westlich
der Frühlingstraße und des Leo-Putz-Wegs, Fl.Nr. 896“.
4. Ziel
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 174/GAUTING ist, für eine bestandsorientierte
Innenentwicklung die im Bebauungsplan festgesetzte maximal zulässige Grundfläche
für den westlichen Bauraum auf 175 m² zu erhöhen und gleichzeitig die Grundfläche
für den östlichen Bauraum auf 125 m² zu senken. Die insgesamt für dieses
Grundstück festgesetzte maximal zulässige Grundfläche wird beibehalten.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstehenden
(Planungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
7. Der
Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
174-1/GAUTING zustimmend zur Kenntnis.
8. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.