Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Knape


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0579) vom 11.12.2023 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 174/GAUTING für das Gebiet westlich der Frühlingstraße und des Leo-Putz-Wegs sowie zur zustimmenden Kenntnisnahme.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 174/GAUTING gemäß § 2 Abs.1 BauGB zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 896, Gemarkung Gauting. Die Ände­rung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 174-1/GAUTING für das Gebiet west­lich der Frühlingstraße und des Leo-Putz-Wegs, Fl.Nr. 896“.

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 174/GAUTING ist, für eine bestandsorien­tierte Innenentwicklung die im Bebauungsplan festgesetzte maximal zulässige Grund­fläche für den westlichen Bauraum auf 175 m² zu erhöhen und gleichzeitig die Grund­fläche für den östlichen Bauraum auf 125 m² zu senken. Die insgesamt für dieses Grundstück festgesetzte maximal zulässige Grundfläche wird beibehalten.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entste­henden (Planungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag ab­zuschließen.

 

7.         Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-1/GAUTING zustimmend zur Kenntnis.

 

8.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.