Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger,

Sachvortrag: Herr Dienersberger, Frau Nitsch

Wortmeldungen: GR Rindermann, GRin Eiglsperger, GR Jaquet, GRin Strenkert, GRin Klinger, GRin Cosmovici, GRin Högner


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0464 vom 27.10.2016.

 

2.         Auf Basis der vorgestellten Entwurfsskizzen zu

Variante 1 A: dreigeschossige Bebauung bei beiden Gebäuden

und mit der Maßgabe, dass nur die Besucherstellplätze oberirdisch errichtet werden dürfen, alle anderen Stellplätze sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung in der Tiefgarage zu errichten,

beschließt der Bauausschuss

 

2.1       die Änderung des Bebauungsplans für die Fl.Nr. 1643/ 1 und beauftragt die Verwaltung, den formellen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten,

 

2.3       das Büro Skorka mit der Erarbeitung der Bebauungsplanänderung zu beauftragen,

 

2.4       die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob das Verfahren als Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag oder als „klassischer“ Bebauungsplan mit begleitendem städtebaulichem Vertrag durchgeführt werden sollte.

Im Vertrag wird ein Mietervorschlagsrecht für die Gemeinde vereinbart, für Wohnungen, die nicht an Mitarbeiter vergeben werden.

 

2.5       dass die entstehenden Kosten (Planungskosten, Kosten für Gutachten z.B. Immissionsschutz, Kosten der Rechtsberatung,…) von den Eigentümern des Grundstücks zu tragen sind.