Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0492) vom 24.01.2017 zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 9/BUCHENDORF für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei entlang der Neurieder Straße. Die Be­gründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Anregun­gen vorgetragen.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

4.         Der Bauausschuss hebt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9/BUCHEN­DORF vom 15.11.2016 auf. Der Bebauungsplan Nr. 9/BUCHENDORF für das Sonder­gebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei entlang der Neurieder Straße wird nun gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.