Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0525) vom 18.04.2017 über die Einwendungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 13 a i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Begründung zu der Beschlussvorlage dargestellt, berücksichtigt.

 

3.         Die von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, nicht berücksichtigt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße durchzuführen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist für die Zuleitung der Stellungnahmen durch die Behörden werden auf zwei Wochen verkürzt.