Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRe Moser, Dr. Sklarek, Klinger
GR Dr. Sklarek bittet über die Punkte 2 und 3 des Beschlusses getrennt abzustimmen.
GRin Klinger merkt an, dass der Beschlusstext dahingehend ergänzt werden solle, dass der Bebauungsplan ggfs. auch ein Sondergebiet mit Wohnen vorsehe.
Die 1. Bürgermeisterin merkt an, dass nach Ausführung von RA Dr. Spieß eine Verkaufsfläche für den Einzelhandel von maximal 1.200 m² ausgewiesen werden solle. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert und getrennt zu den Punkten 2 und 3 zur Abstimmung gebracht.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0556) vom 14.06.2017.
2.
Der
Gemeinderat fasst hinsichtlich der künftigen städtebaulichen Entwicklung auf
dem ehemals durch die Firma AOA Apparatebau genutzten Grundstücksareal an der
Ammerseestraße in Gauting folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den in § 50 BImSchG
festgelegten Trennungsgrundsatz, wonach vorgesehen ist, dass unverträgliche
Nutzungen nicht nebeneinander platziert werden dürfen, zur Kenntnis. Daher ist
anstelle der bisher für das ehemalige AOA-Betriebsgelände im Bebauungsplan Nr.
100/GAUTING festgesetzten Nutzung als Gewerbegebiet in einem Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes ein Mischgebiet/Sondergebiet mit Wohnen festzusetzen,
um die Realisierung von Wohnnutzung auf dem südlich benachbarten
Grundstücksareal ohne die Errichtung von Lärmschutzwänden zu gewährleisten.
Durch geeignete Festsetzungen ist sicherzustellen, dass in bestimmten Teilen
der künftig auf dem Areal der AOA Apparatebau vorhandenen Gebäude, z.B. im
Erdgeschoss ausschließlich gewerbliche Nutzungen zulässig sind.
Ja 18 Nein 5
3.
Die künftige
gewerbliche Nutzung im Bereich des ehemaligen AOA-Betriebsgeländes soll in Form
eines Einzelhandelsobjekts mit einer Verkaufsfläche von max. 1200 m2
und ggf. weiteren kleineren gewerblichen Einheiten erfolgen.