Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRe Moser, Dr. Sklarek, Klinger

 

GR Dr. Sklarek bittet über die Punkte 2 und 3 des Beschlusses getrennt abzustimmen.

GRin Klinger merkt an, dass der Beschlusstext dahingehend ergänzt werden solle, dass der Bebauungsplan ggfs. auch ein Sondergebiet mit Wohnen vorsehe.

 

Die 1. Bürgermeisterin merkt an, dass nach Ausführung von RA Dr. Spieß eine Verkaufsfläche für den Einzelhandel von maximal 1.200 m² ausgewiesen werden solle. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert und getrennt zu den Punkten 2 und 3 zur Abstimmung gebracht.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0556) vom 14.06.2017.

 

2.      Der Gemeinderat fasst hinsichtlich der künftigen städtebaulichen Entwicklung auf dem ehemals durch die Firma AOA Apparatebau genutzten Grundstücksareal an der Ammerseestraße in Gauting folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den in § 50 BImSchG festgelegten Trennungsgrundsatz, wonach vorgesehen ist, dass unverträgliche Nutzungen nicht nebeneinander platziert werden dürfen, zur Kenntnis. Daher ist anstelle der bisher für das ehemalige AOA-Betriebsgelände im Bebauungsplan Nr. 100/GAUTING festgesetzten Nutzung als Gewerbegebiet in einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ein Mischgebiet/Sondergebiet mit Wohnen festzusetzen, um die Realisierung von Wohnnutzung auf dem südlich benachbarten Grundstücksareal ohne die Errichtung von Lärmschutzwänden zu gewährleisten. Durch geeignete Festsetzungen ist sicherzustellen, dass in bestimmten Teilen der künftig auf dem Areal der AOA Apparatebau vorhandenen Gebäude, z.B. im Erdgeschoss ausschließlich gewerbliche Nutzungen zulässig sind.

 

Ja 18  Nein 5

 

3.      Die künftige gewerbliche Nutzung im Bereich des ehemaligen AOA-Betriebsgeländes soll in Form eines Einzelhandelsobjekts mit einer Verkaufsfläche von max. 1200 m2 und ggf. weiteren kleineren gewerblichen Einheiten erfolgen.