Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GR Eck, GRin Klinger, GRin Pahl, GR Moser


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0712) vom 11.06.2018 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 34/STOCKDORF für den Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße.

 

2          Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 34/STOCKDORF für den Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße und damit für den gesamten Geltungsbereich zu ändern

 

3.         Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1478/23, 1478,25, 1478/27, 1624, 1624/15, 1632/15, 1632/17, 1632/31, 1632/32, 1632/42, 1632/44, 1632/45, 1632/46, 1632/51, 1634/2, 1635/7, 1636/11, 1636/18, 1636/19, 1637/12, 1637,13, 1637/15, 1639, 1639/7, 1641, 1641/6, 1641/11, 1641/12, 1642, 1642/1, 1642/2, 1643, 1643/13, 1643/14, 1643/20, 1644, 1644/1, 1644/2, 1641/17, 1641/3 Tfl., 1632/52 und 1478/29 Tfl. der Gemarkung Stockdorf.

Die Änderung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 34-1/STOCKDORF für den Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße.

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 34/STOCKDORF ist, die Festsetzung hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Dachflächen mittels Dachgauben und Zwerchgiebel neu festzulegen, welche im Bereich der Zwerchgiebel aufgrund deren Ausbildung mittels eines Flachdaches eine höhere Wandhöhe (max. 6 m) mit sich bringt als dies nach Bebauungsplan bisher zulässig ist. Gleichzeitig ist als echtes Optionsmodell eine damit einhergehende Verminderung der bisher zulässigen Breite für diesen neuen Zwerchgiebeltyp vorzunehmen, die dann für Doppelhäuser in der Summe nur noch eine Dachaufbautenbreite bis zu einem Drittel der Hauslänge statt wie bisher die Hälfte der Hauslänge vorsieht.

 

 

                                                                                                                        JA 11   NEIN 1

 

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, sofern es nicht bei einer einfachen textlichen Änderung bleiben kann.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.