Sitzung: 26.06.2018 BA/057/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0712/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GR Eck, GRin Klinger, GRin Pahl, GR Moser
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0712) vom 11.06.2018 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 34/STOCKDORF für den
Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße.
2 Der
Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den
Bebauungsplan Nr. 34/STOCKDORF für den Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße
und Kobellstraße und damit für den gesamten Geltungsbereich zu ändern
3. Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1478/23, 1478,25, 1478/27, 1624,
1624/15, 1632/15, 1632/17, 1632/31, 1632/32, 1632/42, 1632/44, 1632/45,
1632/46, 1632/51, 1634/2, 1635/7, 1636/11, 1636/18, 1636/19, 1637/12, 1637,13,
1637/15, 1639, 1639/7, 1641, 1641/6, 1641/11, 1641/12, 1642, 1642/1, 1642/2,
1643, 1643/13, 1643/14, 1643/20, 1644, 1644/1, 1644/2, 1641/17, 1641/3 Tfl.,
1632/52 und 1478/29 Tfl. der Gemarkung Stockdorf.
Die Änderung erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 34-1/STOCKDORF für den Bereich östlich der
Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße.
4. Ziel
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 34/STOCKDORF ist, die Festsetzung
hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Dachflächen mittels Dachgauben und
Zwerchgiebel neu festzulegen, welche im Bereich der Zwerchgiebel aufgrund deren
Ausbildung mittels eines Flachdaches eine höhere Wandhöhe (max. 6 m) mit sich
bringt als dies nach Bebauungsplan bisher zulässig ist. Gleichzeitig ist als
echtes Optionsmodell eine damit einhergehende Verminderung der bisher
zulässigen Breite für diesen neuen Zwerchgiebeltyp vorzunehmen, die dann für
Doppelhäuser in der Summe nur noch eine Dachaufbautenbreite bis zu einem
Drittel der Hauslänge statt wie bisher die Hälfte der Hauslänge vorsieht.
JA
11 NEIN 1
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München beauftragt, sofern es nicht bei einer einfachen
textlichen Änderung bleiben kann.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
durchzuführen.