Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0755) vom 27.09.2018 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 34-1/STOCKDORF für den Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Von Seiten des Landratsamts Starnberg, Kreisbauamt, wurden während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Bedenken oder  Anregungen vorgetragen.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

 

4.         Der Bebauungsplan Nr. 34-1/STOCKDORF für den Bereich östlich der Hans-Carossa-Straße und Kobellstraße wird mit den in dieser Begründung zur Beschussvorlage aufgeführten und in dieser Sitzung beschlossenen textlichen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.