Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0880) vom 17.07.2019 zum Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Hauser Straße“ in Königswiesen.

 

2.         Der Bauausschuss fasst als Stellungnahme zu diesem Vorhaben folgende Beschlüsse:

 

2.1       Die Fortführung des Geh- und Radwegs von der Königswieser Straße in Richtung Os­ten zur Hauser Kreuzung STA 3/St 2063 soll unbedingt möglich sein. Derzeit würden die in den Unterlagen geplanten Dämmböschung und Versickerungsbecken die Tras­se kreuzen und die Fortführung des Geh- und Radwegs behindern. Von Seiten der Gemeinde wird davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Planung um die Anglei­chung an den Bestand handelt und somit eine Übergangslösung dargestellt ist.

 

2.2       Weiterhin ist zu beachten, dass alle in Anspruch genommenen Flächen in den ur­sprünglichen Zustand bzw. nach den Vorgaben der betreffenden Bebauungspläne wieder hergestellt werden müssen.

 

2.3       Im Bebauungsplan Nr. 135/GAUTING sind alle Gehölze zum Erhalt festgesetzt. Die Wiederherstellung ist auf jeden Fall sicherzustellen, auch die Entwicklungspflege der großen Solitärbäume ist vom Verursacher zu übernehmen.
Unter Punkt A5 Wiederherstellung LBP eines strukturreichen Laubwaldbestands

sol­len für eine Fläche von 720 m² nur 6 größere Solitärbäume gepflanzt werden, der Rest soll aufgeforstet werden. Hier sollte mindestens das Doppelte an Solitärbäumen in dem von der Gemeinde beschlossenen Stammumfang von 20-25 cm gepflanzt werden. Aufgrund der aktuellen Klimalage und der größeren Trockenphasen hält die Gemeinde an dem geforderten Stammumfang fest. Eine größere Pflanzqualität wird dort aufgrund der Pflege (gießen) nicht als sinnvoll gehalten. Es sind insgesamt keine Pflanzqualitäten im LBP angegeben, diese sollten dort aber aufgenommen werden.
Die Gemeinde sollte hier entschädigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass

Ersatz Zahlung in Höhe von 74.950 € der Gemeinde zufließt.

 

2.4       Es wird gebeten, die Grundlagen des barrierefreien Bauens gemäß DIN 18040 ent­sprechend der Planungsgrundlage der Bayerischen Architektenkammer zu beachten.

 

2.5       Es wird darauf hingewiesen, dass nach wie vor auf S. 17 des Erläuterungsberichts der Regelquerschnitt der Königswieser Straße falsch angegeben ist. Er weist eine Gesamtbreite von 5,75 m auf und nicht von 6,75 m.