Sitzung: 23.07.2019 BA/072/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0880/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0880) vom 17.07.2019 zum Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der
Eisenbahnüberführung „Hauser Straße“ in Königswiesen.
2. Der
Bauausschuss fasst als Stellungnahme zu diesem Vorhaben folgende Beschlüsse:
2.1 Die
Fortführung des Geh- und Radwegs von der Königswieser Straße in Richtung Osten
zur Hauser Kreuzung STA 3/St 2063 soll unbedingt möglich sein. Derzeit würden
die in den Unterlagen geplanten Dämmböschung und Versickerungsbecken die Trasse
kreuzen und die Fortführung des Geh- und Radwegs behindern. Von Seiten der
Gemeinde wird davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Planung um die Angleichung
an den Bestand handelt und somit eine Übergangslösung dargestellt ist.
2.2 Weiterhin
ist zu beachten, dass alle in Anspruch genommenen Flächen in den ursprünglichen
Zustand bzw. nach den Vorgaben der betreffenden Bebauungspläne wieder
hergestellt werden müssen.
2.3 Im Bebauungsplan Nr. 135/GAUTING sind alle Gehölze zum Erhalt
festgesetzt. Die Wiederherstellung ist auf jeden Fall sicherzustellen, auch die
Entwicklungspflege der großen Solitärbäume ist vom Verursacher zu übernehmen.
Unter Punkt A5 Wiederherstellung LBP eines strukturreichen Laubwaldbestands
sollen für eine Fläche von 720 m² nur 6 größere
Solitärbäume gepflanzt werden, der Rest soll aufgeforstet werden. Hier sollte
mindestens das Doppelte an Solitärbäumen in dem von der Gemeinde beschlossenen
Stammumfang von 20-25 cm gepflanzt werden. Aufgrund der aktuellen Klimalage und
der größeren Trockenphasen hält die Gemeinde an dem geforderten Stammumfang
fest. Eine größere Pflanzqualität wird dort aufgrund der Pflege (gießen) nicht
als sinnvoll gehalten. Es sind insgesamt keine Pflanzqualitäten im LBP angegeben,
diese sollten dort aber aufgenommen werden.
Die Gemeinde sollte hier entschädigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass
Ersatz Zahlung in Höhe von 74.950 € der Gemeinde zufließt.
2.4 Es wird gebeten, die Grundlagen des barrierefreien Bauens gemäß DIN 18040 entsprechend der Planungsgrundlage der Bayerischen Architektenkammer zu beachten.
2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass nach wie vor auf S. 17 des Erläuterungsberichts der Regelquerschnitt der Königswieser Straße falsch angegeben ist. Er weist eine Gesamtbreite von 5,75 m auf und nicht von 6,75 m.