Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GR Deschler begründet den Antrag.

 

Die Erste Bürgermeisterin erinnert an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 100/GAUTING aus dem Jahr 2002, dessen Baurecht nicht reduziert werden kann.

 

Sachvortrag durch Herrn Hebensperger-Hüther (die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.)

 

Herr Geissler erklärt,  dass eine Beschränkung der Anzahl der Wohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING zu großen Wohnungsgrundrissen führen würde. Derart große Wohnungen wären jedoch (wegen der damit verbundenen entsprechend hohen Mieten) nicht für die Mieter des Katholischen Siedlungswerks geeignet. Nach seiner Auffassung ergeben sich durch das städtebauliche Konzept des Rahmenplans deutliche Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan. Herr Vossen weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Gebäudeabmessungen zu verhältnismäßig höheren Baukosten und damit zu höheren Mieten führen würde. Er bittet daher um ein für den Bedarf des Verbands Wohnen angemessenes Baurecht. Herr Blauhöfer erklärt, dass falls die für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING entwickelte Rahmenplanung nicht im Bebauungsplan umgesetzt wird, dann die Eigentümer des AOA-Geländes dort eine andere Nutzung suchen müssen. Aufgrund der geringen Nachfrage wäre dort ein stilles Gewerbe nur in geringem Umfang realisierbar. Eine solche Umnutzung käme deshalb für sie nicht in Betracht.

 

Wortmeldungen durch GR Deschler, GR Jaquet, GR Eck, GRin Hundesrügge, GR Vilgertshofer


Beschluss:

 

1.      Die geplanten Wohneinheiten im gesamten Umgriff des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING sollten auf maximal 180 begrenzt werden.

 

2.      Die Etagenzahl der Wohnhäuser sollte von Osten nach Westen erhöht werden, wobei das an der Günther-Caracciola-Straße liegende Gebäude maximal E+2 aufweisen soll.

 

3.      Alternativ sollten die an der Günther-Caracciola-Straße liegenden zwei Gebäude nach Westen verlagert werden.


 

Damit ist der Antrag abgelehnt.