Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GR Deschler begründet den Antrag.
Die Erste Bürgermeisterin erinnert an den rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 100/GAUTING aus dem Jahr 2002, dessen Baurecht nicht reduziert werden kann.
Sachvortrag durch Herrn Hebensperger-Hüther (die Präsentation ist der
Niederschrift beigefügt.)
Herr Geissler erklärt, dass eine Beschränkung der Anzahl der
Wohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING zu großen
Wohnungsgrundrissen führen würde. Derart große Wohnungen wären jedoch (wegen
der damit verbundenen entsprechend hohen Mieten) nicht für die Mieter des
Katholischen Siedlungswerks geeignet. Nach seiner Auffassung ergeben sich durch
das städtebauliche Konzept des Rahmenplans deutliche Verbesserungen gegenüber
dem bestehenden Bebauungsplan. Herr Vossen weist darauf hin, dass eine Reduzierung
der Gebäudeabmessungen zu verhältnismäßig höheren Baukosten und damit zu
höheren Mieten führen würde. Er bittet daher um ein für den Bedarf des Verbands
Wohnen angemessenes Baurecht. Herr Blauhöfer erklärt, dass falls die für das
Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING entwickelte Rahmenplanung nicht im
Bebauungsplan umgesetzt wird, dann die Eigentümer des AOA-Geländes dort eine
andere Nutzung suchen müssen. Aufgrund der geringen Nachfrage wäre dort ein
stilles Gewerbe nur in geringem Umfang realisierbar. Eine solche Umnutzung käme
deshalb für sie nicht in Betracht.
Wortmeldungen durch GR Deschler, GR Jaquet, GR Eck, GRin Hundesrügge, GR
Vilgertshofer
Beschluss:
1.
Die geplanten Wohneinheiten im gesamten Umgriff des Bebauungsplans Nr.
100/GAUTING sollten auf maximal 180 begrenzt werden.
2.
Die Etagenzahl der Wohnhäuser sollte von Osten nach Westen erhöht
werden, wobei das an der Günther-Caracciola-Straße liegende Gebäude maximal E+2
aufweisen soll.
3.
Alternativ sollten die an der Günther-Caracciola-Straße liegenden zwei
Gebäude nach Westen verlagert werden.
Damit ist der Antrag abgelehnt.