Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRe Moser, Jaquet

 

GR Moser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, eine fahrradfreundliche Gestaltung mit als Zielsetzung für die Änderung des Bebauungsplans einzubeziehen.

 

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass die Formulierung „fahrradfreundliche Gestaltung“ sehr ungenau sei und hinterfragt, was er darunter verstehe.

 

GR Moser sieht es als Aufgabe des Planers, Vorschläge einzuarbeiten.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag von GR Moser zur Abstimmung:

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder befürworten, dass als Zielsetzung zur Änderung des Bebauungsplans eine fahrradfreundliche Gestaltung miteinbezogen werde.

 

Ja 3  Nein 10

 

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass nach Erhalt der Planunterlagen diese unter dem Aspekt „fahrradfreundliche Gestaltung“ geprüft werden können und stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.   Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 1007) vom 20.04.2020.

2.   Der Ferienausschuss beschließt, für das Grundstück Fl. Nr. 567/3, Gemarkung Gauting, den Bebauungsplan Nr. 130/GAUTING für einen Teilbereich zwischen Park-and-Ride-Platz, Bahnhofstraße und Krapfberg  zu ändern. Diese Änderung des Bebauungsplans erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 130-4/GAUTING  für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 567/3.

 

3.   Die Zielsetzung dieses Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans ist, auf diesem Grundstück ein Baufenster für einen dreigruppigen Kindergarten sowie für ein Wohngebäude festzusetzen.

 

4.   Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 130/GAUTING  öffentlich bekanntzumachen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäߧ 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen.