Sitzung: 28.04.2020 FA/001/XIV.WP
Vorlage: Ö/0998/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Begründung des Antrags: GR Moser
Wortmeldungen: GRe Platzer M, Dr. Sklarek, Knape, Eck, Jaquet, Dr. Rüchardt
Zu Pkt. 2.2: Hierzu wird angemerkt, dass bereits im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts beschlossen wurde, dass es kein Vorbehaltsnetz geben werde.
Zu Pkt. 2.3: Grundsätzlich wurde bereits über das Tempo-Limit für die einzelnen Straßen entschieden. Als Beispiel wird hierbei die Germeringer Straße angeführt, über deren zeitbegrenzte Tempo-Regelung ebenfalls beschlossen wurde.
Zu Pkt. 2.4: Auftrag an die Verwaltung zu ungenau. Grundsätzlich wird ein Messverfahren für gut befunden. Es bedarf der Festlegung von Eckpunkten, um eine geeignetes Messverfahren zu finden.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger schlägt vor, dieses Thema (Pkt. 2.4) in einer der nächsten UEV-Sitzungen zu behandeln.
GR Moser zieht Punkt 2.4 seines Antrags zurück.
GR Platzer bittet über die einzelnen Punkte separat abzustimmen.
Beschluss:
1.
Der Ferienausschuss
nimmt Kenntnis vom Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.03.2020
„Grundsätze im Gautinger Gesamtverkehrskonzept“ (Drucksache Ö 0998).
2.
Der Ferienausschuss
fasst gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.03.2020 „Grundsätze
im Gautinger Gesamtverkehrskonzept“ folgende Beschlüsse:
2.1 Das
Ziel des Gesamtverkehrskonzeptes ist die sukzessive Verlagerung des
motorisierten Individualverkehrs in Gauting auf ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.
Ja 8
Nein 5
2.2 In
der Gemeinde Gauting wird jenseits von Staats- und Kreisstraßen kein kommunales
Kfz-Vorbehaltsnetz definiert.
Ja 12 Nein 1
2.3 Als Planungsprinzip gilt die
Festlegung, dass für eine Zielgeschwindigkeit von 50 km/h eine geschützte
Rad-/Fußwegführung vorhanden sein muss. Ist dies nicht möglich, so ist die
Straße nach Mischverkehrsprinzip für eine Zielgeschwindigkeit von 30 km/h
auszulegen.
Ja 3 Nein 10
2.4
Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes
Messverfahren zur kontinuierlichen Erfolgsmessung zu erarbeiten und auf dieser
Grundlage jährlich über die Gesamtverkehrsentwicklung zu berichten.
Pkt.
2.4 zurückgezogen