Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Begründung des Antrags: GR Moser

 

Wortmeldungen: GRe Platzer M, Dr. Sklarek, Knape, Eck, Jaquet, Dr. Rüchardt

 

Zu Pkt. 2.2: Hierzu wird angemerkt, dass bereits im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts beschlossen wurde, dass es kein Vorbehaltsnetz geben werde.

Zu Pkt. 2.3: Grundsätzlich wurde bereits über das Tempo-Limit für die einzelnen Straßen entschieden. Als Beispiel wird hierbei die Germeringer Straße angeführt, über deren zeitbegrenzte Tempo-Regelung ebenfalls beschlossen wurde.

Zu Pkt. 2.4: Auftrag an die Verwaltung zu ungenau. Grundsätzlich wird ein Messverfahren für gut befunden. Es bedarf der Festlegung von Eckpunkten, um eine geeignetes Messverfahren zu finden.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger schlägt vor, dieses Thema (Pkt. 2.4) in einer der nächsten UEV-Sitzungen zu behandeln.

 

GR Moser zieht Punkt 2.4 seines Antrags zurück.

 

GR Platzer bittet über die einzelnen Punkte separat abzustimmen.


Beschluss:

 

1.      Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.03.2020 „Grundsätze im Gautinger Gesamtverkehrskonzept“ (Drucksache Ö 0998).

 

2.      Der Ferienausschuss fasst gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.03.2020 „Grundsätze im Gautinger Gesamtverkehrskonzept“ folgende Beschlüsse:

 

2.1  Das Ziel des Gesamtverkehrskonzeptes ist die sukzessive Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs in Gauting auf ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.

 

Ja 8  Nein 5

 

2.2  In der Gemeinde Gauting wird jenseits von Staats- und Kreisstraßen kein kommunales Kfz-Vorbehaltsnetz definiert.

 

Ja 12  Nein 1

 

2.3  Als Planungsprinzip gilt die Festlegung, dass für eine Zielgeschwindigkeit von 50 km/h eine geschützte Rad-/Fußwegführung vorhanden sein muss. Ist dies nicht möglich, so ist die Straße nach Mischverkehrsprinzip für eine Zielgeschwindigkeit von 30 km/h auszulegen.

 

Ja 3  Nein 10

 

2.4   Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Messverfahren zur kontinuierlichen Erfolgsmessung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage jährlich über die Gesamtverkehrsentwicklung zu berichten.

Pkt. 2.4 zurückgezogen