Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Sklarek

Wortmeldung: GR Knape

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0589) vom 08.02.2024 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 41/GAUTING für das Gebiet Münchner Feld und dessen 8. Änderung für den Bereich Fl.Nr. 908 so­wie zur zustimmenden Kenntnisnahme.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 41/GAUTING und dessen 8. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 908 sowie einen nordwestlichen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 908/1, jeweils Gemarkung Gauting. Die Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 41-9/GAUTING für das Gebiet Münchner Feld, Fl.Nrn. 908 Tfl. und 908/1 Tfl.“.

 

4.         Ziel des Bebauungsplans Nr. 41-9/GAUTING ist, bei geringem Flächenverbrauch und Einfügen der neuen Gebäude in die umgebende (Gebäude-) Struktur sowie den Erhalt der Freifläche der sogenannten Postwiese zwei Kindertageseinrichtungen zu ermögli­chen. In dem dafür auszuweisenden Sondergebiet sollen in einem Teilbereich zusätz­lich Wohnungen zulässig sein. Es sollen vor allem Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche und Abstandsflächen getroffen werden.

 

5.         Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 41-9/GAUTING des Planungsbüros Götze und Hadlich, München, zustimmend zur Kenntnis.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans und dessen 8. Änderung öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsver­fahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfah­ren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.