Sitzung: 20.02.2024 BA/049/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0589/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Sklarek
Wortmeldung: GR Knape
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0589) vom 08.02.2024 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 41/GAUTING für das
Gebiet Münchner Feld und dessen 8. Änderung für den Bereich Fl.Nr. 908 sowie
zur zustimmenden Kenntnisnahme.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 41/GAUTING und dessen
8. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.
3. Das
Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 908 sowie
einen nordwestlichen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 908/1, jeweils
Gemarkung Gauting. Die Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr.
41-9/GAUTING für das Gebiet Münchner Feld, Fl.Nrn. 908 Tfl. und 908/1 Tfl.“.
4. Ziel
des Bebauungsplans Nr. 41-9/GAUTING ist, bei geringem Flächenverbrauch und
Einfügen der neuen Gebäude in die umgebende (Gebäude-) Struktur sowie den
Erhalt der Freifläche der sogenannten Postwiese zwei Kindertageseinrichtungen
zu ermöglichen. In dem dafür auszuweisenden Sondergebiet sollen in einem
Teilbereich zusätzlich Wohnungen zulässig sein. Es sollen vor allem
Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren
Grundstücksfläche und Abstandsflächen getroffen werden.
5. Der
Bauausschuss nimmt den vorliegenden Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
41-9/GAUTING des Planungsbüros Götze und Hadlich, München, zustimmend zur
Kenntnis.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
und dessen 8. Änderung öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren
entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.