Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sie begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkt Herrn Dipl. Immobilienwirt Stephan Meier, sontowski & partner group, Erlangen sowie die Architekten Frau Katja Niedermeyer und Herrn Bünemann, RKW Architektur, Düsseldorf
Es folgen die Sachvorträge von Herrn Meier und Herrn Bünemann, die in
ihren Ausführungen darauf verweisen, dass die Planung zu nachfolgenden Punkten
konkretisiert wurde:
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Bereich der Zufahrt
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Positionierung und Größe der Balkone
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Begrünung
-
Fassadengestaltung
Weiterhin wurden Vorschläge unterbreitet, wie die Zuwegung P+R Gelände
zum Pausenhof sowie der Bereich um das Kriegerdenkmal gestaltet werden können.
Die 1. Bürgermeisterin verweist darauf, dass diese Punkte nicht
Bestandteil der heutigen Beschlussfassung seien, da sie in den Aufgabenbereich
der Gemeinde und nicht des Investors fallen. Hierzu müsse gesondert entschieden
werden.
Der PowerPoint Vortrag ist dem Protokoll beigefügt.
Wortmeldungen: GRe Rindermann, Mc Fadden, Moser, Franke
Es wird nachgefragt, inwieweit Dachaufbauten vorgesehen seien. Herr
Meier führt aus, dass der Großteil der Technik im UG eingebaut werde. Es gäbe
jedoch Elemente, die auf dem Dach positioniert werden müssen. Man sei bestrebt,
diese möglichst außerhalb des Sichtbereichs zu installieren.
Weitere Fragen bestehen, inwieweit sich weiteres Baurecht von der Maßnahme
ableite, wie verbindlich ein Baurichtlinienplan sei und ob man einen
Verhinderungsbebauungsplan aufstellen müsse.
Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass die Abstandsflächen durch das
BauGB vorgeschrieben seien und über einen Baulinienplan müsse grundsätzlich der
Rat bzw. Ausschuss entscheiden. Darüber hinaus merkt sie an, dass es hierfür keinen
Verhinderungsbebauungsplan gäbe.
GR Moser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.
Er beantragt die Einrichtung von 2 Fahrradstellplätze für jeden
geplanten PKW Stellplatz
und begründet seinen Antrag damit, dass man Anreize schaffen müsse, dass
Kunden vermehrt mit dem Fahrrad kommen. Er sähe dies auch als Steuerungsinstrument,
um die Richtung vorzugeben.
GRin Franke unterstützt diesen Antrag und ergänzt, dass man den Pkw-Verkehr
eindämmen und nicht fördern solle. Sie bittet darum, dieses Anliegen ernst zu
nehmen.
Herr Bünemann erläutert, dass in der TG 96 und im Außenbereich 45 PKW Stellplätze
ausgewiesen werden. Die beiden vorgesehenen Fahrradabstellanlagen für insgesamt
ca. 45 Fahrräder befinden sich vor dem Eingangsbereich zum Einzelhandelsgeschäft
sowie in der Nähe des Zugangsbereichs Parkplatz. Des Weiteren seien
Fahrradabstellplätze für die Bewohner in der Tiefgarage vorgesehen.
Es folgen Wortmeldungen von GRe Pahl, Kössinger, Hundesrügge, Dr.
Sklarek, Klinger, Platzer K, Eck und Eiglsperger.
Hierbei wird folgendes vermerkt:
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Antrag nicht realistisch
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Verweis auf Topografie Gautings; Fahrrad für viele keine Alternative
-
Vergleich mit EDEKA Stockdorf: Nur wenige Fahrradstellplätze, jedoch
Angebot ausreichend
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Bewertung/Betrachtung im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts bevorzugt
-
Bürger sollen entscheiden. Wenn Angebot an Fahrradabstellplätzen zu
gering, kann eine entsprechende Anzahl an Pkw-Stellplätzen zu Fahrradstellplätzen
umfunktioniert werden
-
Nutzung vorhandener Fahrradabstellanlage am P+R möglich
Die 1. Bürgermeisterin Frau
Dr. Kössinger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.
Es ergeht folgender
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt,
zwei Fahrradstellplätze für jeweils einen geplanten PKW Stellplatz einzurichten
Ja 6
Nein 17
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Es folgen weitere Nachfragen von GRe Eiglsperger, Lüst und Rindermann
GRin Eiglsperger erkundigt sich, ob nach wie vor ein Café mit Außenbestuhlung
im hinteren Bereich des Supermarktes geplant sei.
Herr Bünemann bejaht dies.
GRin Eiglsperger äußert sich positiv überrascht bezüglich der geplanten Begrünung
und fragt nach, wie hoch die Bäume/Büsche werden. Herr Bünemann informiert,
dass diese eine Größe von ca. 3-4 m erreichen werden. Er verweist hierbei auch
noch auf die Dauerbegrünung der Dächer und Pergolen.
GRin Lüst fragt nach, welche Schutzmaßnahmen während der Bauphase hinsichtlich
Immission und Staub/Schmutz getroffen werden.
Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass man einen Bauzaun auch
schulseitig aufstellen werde, um größtmöglich Schmutz zu vermeiden. Des
Weiteren werde man die Arbeitszeiten möglichst außerhalb der Schulpausen legen.
Herr Meier ergänzt, dass beabsichtigt sei, die Bauarbeiten in einer verträglichen
Art und Weise durchzuführen.
GRin Lüst bittet um Einzelabstimmung der jeweiligen Punkte des
Beschlussvorschlags.
Die 1. Bürgermeisterin sagt dies zu.
GR Rindermann stellt im Nachfolgenden das Abstimmungsverhalten seiner
Fraktion dar:
Er erklärt, dass seine Fraktion dem Prozess insgesamt, d.h. dem verträglichsten
der vorgeschlagenen Entwürfe zugestimmt habe. Im ganzen Prozess seien an vielen
Stellen Vorschläge und Punkte beschlossen worden, zu denen seine Fraktion
anderer Meinung war, w.z.B. bei der Gewichtung des VK-Preises, der Höhenentwicklung
sowie der Parkplatzgestaltung. Diese Einzelpunkte bewegen seine Fraktion, dem
Bebauungsplan nicht zuzustimmen.
GRin Lüst verzichtet auf die Abstimmung zu den einzelnen Punkten.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Beschlussvorschlag
der Verwaltung zur Abstimmung.
Es ergeht folgender
Beschluss:
2. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis
genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet
zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str., entsprechend den
Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:
2.1 AWISTA
2.2 Bayernets
2.3 Bayernwerk
2.4 Landesamt f. Denkmalpflege
2.5 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien
2.6 Telekom
2.7 Eisenbahn-Bundesamt
2.8 Industrie- u. Handelskammer
2.9 Kreisbrandinspektion
2.10 Kreisbauamt
2.11 Untere Bodenschutzbehörde
2.12 Untere Immissionsschutzbehörde
2.13 Untere Straßenverkehrsbehörde
2.14 Regierung v. Obb.
2.15 Regionaler Planungsverband
2.16 Staatl. Bauamt Weilheim
2.17 SWM Infrastruktur
2.18 Vodafone Kabel Deutschland
2.19 Wasserwirtschaftsamt Weilheim
2.20 Würmtal-Zweckverband
3. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt werden die von der
Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet
zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str., vorgetragenen
Anregungen, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage.
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In den Unterlagen zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING ist eine Festsetzung
einzufügen, wonach Mobilfunkanlagen aus gestalterischen Gründen im Plangebiet
nicht zulässig sind.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr.
182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael
Katz-Str. gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
6. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen
der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 46.
Änderung des Flächennutzungsplans für
ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael-Katz-Straße in
Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu
dieser Beschlussvorlage:
6.1 Landesamt f. Denkmalpflege
6.2 Telekom
6.3 Eisenbahn-Bundesamt
6.4 Industrie- u. Handelskammer
6.5 Kreisbrandinspektion
6.6 Kreisbauamt
6.7 Untere Bodenschutzbehörde
6.8 Untere Immissionsschutzbehörde
6.9 Regierung v. Obb.
6.10 Regionaler Planungsverband
6.11 Staatl. Bauamt Weilheim
6.12 SWM Infrastruktur
6.13 Vodafone Kabel Deutschland
6.14 Wasserwirtschaftsamt
6.15 Würmtal-Zweckverband
6.16 Bayernets
7. Es
wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 46. Änderung des
Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet
zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael-Katz-Straße in Gauting
keine Anregungen vorgetragen worden sind.
8. Die
Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf der Unterlagen über die
46. Änderung des Flächennutzungsplans für
ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael-Katz-Straße in
Gauting gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
9. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf noch redaktionelle Änderungen in den Entwürfen über die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING und über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans vorzunehmen.