Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sie begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkt Herrn Dipl. Immobilienwirt Stephan Meier, sontowski & partner group, Erlangen sowie die Architekten Frau Katja Niedermeyer und Herrn Bünemann, RKW Architektur, Düsseldorf

 

Es folgen die Sachvorträge von Herrn Meier und Herrn Bünemann, die in ihren Ausführungen darauf verweisen, dass die Planung zu nachfolgenden Punkten konkretisiert wurde:

-       Bereich der Zufahrt

-       Positionierung und Größe der Balkone

-       Begrünung

-       Fassadengestaltung

Weiterhin wurden Vorschläge unterbreitet, wie die Zuwegung P+R Gelände zum Pausenhof sowie der Bereich um das Kriegerdenkmal gestaltet werden können.

Die 1. Bürgermeisterin verweist darauf, dass diese Punkte nicht Bestandteil der heutigen Beschlussfassung seien, da sie in den Aufgabenbereich der Gemeinde und nicht des Investors fallen. Hierzu müsse gesondert entschieden werden.

 

Der PowerPoint Vortrag ist dem Protokoll beigefügt.

 

Wortmeldungen: GRe Rindermann, Mc Fadden, Moser, Franke

 

Es wird nachgefragt, inwieweit Dachaufbauten vorgesehen seien. Herr Meier führt aus, dass der Großteil der Technik im UG eingebaut werde. Es gäbe jedoch Elemente, die auf dem Dach positioniert werden müssen. Man sei bestrebt, diese möglichst außerhalb des Sichtbereichs zu installieren.

 

Weitere Fragen bestehen, inwieweit sich weiteres Baurecht von der Maßnahme ableite, wie verbindlich ein Baurichtlinienplan sei und ob man einen Verhinderungsbebauungsplan aufstellen müsse.

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass die Abstandsflächen durch das BauGB vorgeschrieben seien und über einen Baulinienplan müsse grundsätzlich der Rat bzw. Ausschuss entscheiden. Darüber hinaus merkt sie an, dass es hierfür keinen Verhinderungsbebauungsplan gäbe.

 

GR Moser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Er beantragt die Einrichtung von 2 Fahrradstellplätze für jeden geplanten PKW Stellplatz

und begründet seinen Antrag damit, dass man Anreize schaffen müsse, dass Kunden vermehrt mit dem Fahrrad kommen. Er sähe dies auch als Steuerungsinstrument, um die Richtung vorzugeben.

GRin Franke unterstützt diesen Antrag und ergänzt, dass man den Pkw-Verkehr eindämmen und nicht fördern solle. Sie bittet darum, dieses Anliegen ernst zu nehmen.

 

Herr Bünemann erläutert, dass in der TG 96 und im Außenbereich 45 PKW Stellplätze ausgewiesen werden. Die beiden vorgesehenen Fahrradabstellanlagen für insgesamt ca. 45 Fahrräder befinden sich vor dem Eingangsbereich zum Einzelhandelsgeschäft sowie in der Nähe des Zugangsbereichs Parkplatz. Des Weiteren seien Fahrradabstellplätze für die Bewohner in der Tiefgarage vorgesehen.

 

Es folgen Wortmeldungen von GRe Pahl, Kössinger, Hundesrügge, Dr. Sklarek, Klinger, Platzer K, Eck und Eiglsperger.

Hierbei wird folgendes vermerkt:

-       Antrag nicht realistisch

-       Verweis auf Topografie Gautings; Fahrrad für viele keine Alternative

-       Vergleich mit EDEKA Stockdorf: Nur wenige Fahrradstellplätze, jedoch Angebot ausreichend

-       Bewertung/Betrachtung im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts bevorzugt

-       Bürger sollen entscheiden. Wenn Angebot an Fahrradabstellplätzen zu gering, kann eine entsprechende Anzahl an Pkw-Stellplätzen zu Fahrradstellplätzen umfunktioniert werden

-       Nutzung vorhandener Fahrradabstellanlage am P+R möglich

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, zwei Fahrradstellplätze für jeweils einen geplanten PKW Stellplatz einzurichten

 

Ja 6  Nein 17

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Es folgen weitere Nachfragen von GRe Eiglsperger, Lüst und Rindermann

 

GRin Eiglsperger erkundigt sich, ob nach wie vor ein Café mit Außenbestuhlung im hinteren Bereich des Supermarktes geplant sei.

Herr Bünemann bejaht dies.

GRin Eiglsperger äußert sich positiv überrascht bezüglich der geplanten Begrünung und fragt nach, wie hoch die Bäume/Büsche werden. Herr Bünemann informiert, dass diese eine Größe von ca. 3-4 m erreichen werden. Er verweist hierbei auch noch auf die Dauerbegrünung der Dächer und Pergolen.

 

GRin Lüst fragt nach, welche Schutzmaßnahmen während der Bauphase hinsichtlich Immission und Staub/Schmutz getroffen werden.

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass man einen Bauzaun auch schulseitig aufstellen werde, um größtmöglich Schmutz zu vermeiden. Des Weiteren werde man die Arbeitszeiten möglichst außerhalb der Schulpausen legen.

Herr Meier ergänzt, dass beabsichtigt sei, die Bauarbeiten in einer verträglichen Art und Weise durchzuführen.

 

GRin Lüst bittet um Einzelabstimmung der jeweiligen Punkte des Beschlussvorschlags.

Die 1. Bürgermeisterin sagt dies zu.

 

GR Rindermann stellt im Nachfolgenden das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dar:

Er erklärt, dass seine Fraktion dem Prozess insgesamt, d.h. dem verträglichsten der vorgeschlagenen Entwürfe zugestimmt habe. Im ganzen Prozess seien an vielen Stellen Vorschläge und Punkte beschlossen worden, zu denen seine Fraktion anderer Meinung war, w.z.B. bei der Gewichtung des VK-Preises, der Höhenentwicklung sowie der Parkplatzgestaltung. Diese Einzelpunkte bewegen seine Fraktion, dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen.

 

GRin Lüst verzichtet auf die Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender


Beschluss:

 

1          Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0623) vom 03.11.2017.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str., entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       AWISTA

2.2       Bayernets

2.3       Bayernwerk

2.4       Landesamt f. Denkmalpflege

2.5       Deutsche Bahn AG, DB Immobilien

2.6       Telekom

2.7       Eisenbahn-Bundesamt

2.8       Industrie- u. Handelskammer

2.9       Kreisbrandinspektion

2.10     Kreisbauamt

2.11     Untere Bodenschutzbehörde

2.12     Untere Immissionsschutzbehörde

2.13     Untere Straßenverkehrsbehörde

2.14     Regierung v. Obb.

2.15     Regionaler Planungsverband

2.16     Staatl. Bauamt Weilheim

2.17     SWM Infrastruktur

2.18     Vodafone Kabel Deutschland

2.19     Wasserwirtschaftsamt Weilheim

2.20     Würmtal-Zweckverband

 

3.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. bzw. nicht berücksichtigt werden die von der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str., vorgetragenen Anregungen, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

 

4          In den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING ist eine Festsetzung einzufügen, wonach Mobilfunkanlagen aus gestalterischen Gründen im Plangebiet nicht zulässig sind.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

6.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael-Katz-Straße in Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

6.1       Landesamt f. Denkmalpflege

6.2       Telekom

6.3       Eisenbahn-Bundesamt

6.4       Industrie- u. Handelskammer

6.5       Kreisbrandinspektion

6.6       Kreisbauamt

6.7       Untere Bodenschutzbehörde

6.8       Untere Immissionsschutzbehörde

6.9       Regierung v. Obb.

6.10     Regionaler Planungsverband

6.11     Staatl. Bauamt Weilheim

6.12     SWM Infrastruktur

6.13     Vodafone Kabel Deutschland

6.14     Wasserwirtschaftsamt

6.15     Würmtal-Zweckverband

6.16     Bayernets

 

7.         Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael-Katz-Straße in Gauting keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

8.         Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf der Unterlagen über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael-Katz-Straße in Gauting gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

9.         Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf noch redaktionelle Änderungen in den Entwürfen über die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING und über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans vorzunehmen.