Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0663) vom 23.01.2017 über die
Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2
Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BauGB
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179-1/GAUTING
Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße.
2. Die Anregungen des Kreisbauamts Starnberg
werden, wie in der Begründung zu der Beschlussvorlage dargestellt,
berücksichtigt.
3. Die von Seiten der Öffentlichkeit
vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung zu der Beschlussvorlage
dargestellt, berücksichtigt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschlossenen redaktionellen Änderungen im Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger
Straße durchzuführen.
5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße wird unter
Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
6. Dieser Beschluss ist umgehend gemäß §
10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße in Kraft zu
setzen.