Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0663) vom 23.01.2017 über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße.

 

2.         Die Anregungen des Kreisbauamts Starnberg werden, wie in der Begründung zu der Beschlussvorlage dargestellt, berücksichtigt.

 

3.         Die von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung zu der Beschlussvorlage dargestellt, berücksichtigt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße durchzuführen.

 

5.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße wird unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

6.         Dieser Beschluss ist umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße in Kraft zu setzen.