Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes betritt GR Ebner um 19.51 Uhr den Sitzungssaal.

 

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Seyberth

 

Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin sowie der Sprecher der Fraktionen GR Platzer M, GRin Franke, GRin Pahl, GRin Hundesrügge.

 

GR Meiler (BIG) und die Ausschussgemeinschaft verzichten auf ihre Haushaltsreden.

 

 

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0668), dem Haushaltsplanentwurf 2018 mit Finanzplan 2019 bis 2021, dem Stellenplan und allen weiteren Anlagen, Entwurfsstand 01.02.2018 sowie den hierzu während der Beratungen im HFA erfolgten Änderungen gem. vorliegender Liste vom 14.03.2018.

 

2.         2.1. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen, gem. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), für das Haushaltsjahr 2018 in der folgenden Fassung:

 

Haushaltsatzung 2018

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   44.194.800  Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   11.156.400  Euro

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird festgesetzt auf:                                                            0  Euro

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird festgesetzt auf                                                                                      0  Euro

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

 

 

 

 

a) für die land- und forst-

 

 

 

wirtschaftlichen Betriebe

A

250 v. H.

 

b) für die Grundstücke

B

360 v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer

 

330 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                 4.000.000  Euro

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

 

Gauting, den XX.XX.2018                                                      Gemeinde Gauting

 

                                                                                                Dr. Brigitte Kössinger

                                                                                               Erste Bürgermeisterin

 

 

Abstimmungsergebnis:           Ja 19  Nein 3


2.2. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021, entsprechend dem Entwurfsstand 01.02.2018, einschließlich der hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Liste vom 14.03.2018.

Der Beschluss erfolgt unter Kenntnisnahme, dass die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 zwar ausgeglichen sind, jedoch nur durch die vollständige Entnahme der verfügbaren Rücklagemittel in 2018 und 2019 und zusätzlicher Veranschlagung von Kreditaufnahmen für das Jahr 2020 i.H.v. 4.920.000 € und für das Jahr 2021 i.H.v. 4.929.600 €.

Diese Situation macht es erforderlich, dass noch in 2018 mit der Haushaltskonsolidierung begonnen wird und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des strukturellen Defizites des Verwaltungshaushaltes ergriffen werden müssen, die kurzfristig bis zum Haushalt 2019 wirksam werden.

Abstimmungsergebnis:           Ja 16  Nein 6

 

           

2.3. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. m. § 6 KommHV-K zum Stellenplan 2018 in der vorliegenden Fassung vom 07.03.2018

 

Abstimmungsergebnis:           Ja 22  Nein 0