Sitzung: 15.03.2018 GR/047/XIV.WP
Vorlage: Ö/0668/XIV.WP
Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes betritt GR Ebner um 19.51 Uhr den Sitzungssaal.
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Seyberth
Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin sowie der Sprecher
der Fraktionen GR Platzer M, GRin Franke, GRin Pahl, GRin Hundesrügge.
GR Meiler (BIG) und die Ausschussgemeinschaft verzichten auf ihre
Haushaltsreden.
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0668), dem Haushaltsplanentwurf 2018 mit
Finanzplan 2019 bis 2021, dem Stellenplan und allen weiteren Anlagen, Entwurfsstand
01.02.2018 sowie den hierzu während der Beratungen im HFA erfolgten Änderungen
gem. vorliegender Liste vom 14.03.2018.
2. 2.1. Der Gemeinderat beschließt den
Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen, gem. Art. 63 ff der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), für das Haushaltsjahr 2018 in
der folgenden Fassung:
Haushaltsatzung
2018
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 44.194.800 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.156.400 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsförderungs-
maßnahmen wird festgesetzt auf: 0 Euro
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird festgesetzt auf 0 Euro
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forst- |
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wirtschaftlichen Betriebe |
A |
250 v. H. |
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b) für die Grundstücke |
B |
360 v. H. |
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2. Gewerbesteuer |
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330 v. H. |
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 4.000.000 Euro
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Gauting, den XX.XX.2018 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste
Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis: Ja 19
Nein 3
2.2. Der Gemeinderat beschließt
die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K zur Finanzplanung mit
Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021, entsprechend
dem Entwurfsstand 01.02.2018, einschließlich der hierzu während der Beratungen
erfolgten Änderungen gem. vorliegender Liste vom 14.03.2018.
Der Beschluss erfolgt unter Kenntnisnahme, dass die Finanzplanungsjahre 2019
bis 2021 zwar ausgeglichen sind, jedoch nur durch die vollständige Entnahme der
verfügbaren Rücklagemittel in 2018 und 2019 und zusätzlicher Veranschlagung von
Kreditaufnahmen für das Jahr 2020 i.H.v. 4.920.000 € und für das Jahr 2021
i.H.v. 4.929.600 €.
Diese Situation macht es erforderlich, dass noch in 2018 mit der Haushaltskonsolidierung
begonnen wird und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des
strukturellen Defizites des Verwaltungshaushaltes ergriffen werden müssen, die
kurzfristig bis zum Haushalt 2019 wirksam werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 Nein 6
2.3. Der
Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. m. § 6
KommHV-K zum Stellenplan 2018 in der vorliegenden Fassung vom 07.03.2018
Abstimmungsergebnis: Ja 22
Nein 0