Sitzung: 20.08.2019 BA/073/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0903/XIV.WP
Beschlussvorschlag:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0903) vom 06.08.2019 zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für ein
Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm. Die Begründung ist
Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Von
Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine neuen Anregungen
vorgetragen.
3. Von
Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.
4. Der
Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger
Straße und Würm wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung des heutigen Beschlusses
als Satzung beschlossen.
5. Dieser
Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit
der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.