Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0903) vom 06.08.2019 zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine neuen Anre­gungen vorgetragen.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

4.         Der Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung des heutigen Be­schlusses als Satzung beschlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.