Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0909) vom 04.09.2019 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für
ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 59A/STOCKDORF für ein
Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu
ändern.
3. Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1523, 1527/12, 1540 Tfl., 1540/1,
1540/2, 1540/3, 1540/5, 1540/6, 1541/2 und 1667/7 Tfl. Die Änderung erhält die
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 59A-1/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen
Kraillinger Straße und Würm.
4. Ziel
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen
Kraillinger Straße und Würm ist, den Bebauungsplan und darin hauptsächlich den
Bauraum B an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dies betrifft
vor allem die Höhe der Grundkote, die maximal zulässige Grundfläche und damit
Anpassungen der weiteren Flächenfestsetzungen sowie den Bauraum.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Architekturbüro Hoffmann-Amtsberg,
Gräfelfing, beauftragt. Die Kosten für dessen Beauftragung übernimmt die Firma
Webasto.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.
7. Der
Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
59A-1/STOCKDORF zustimmend zur Kenntnis.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 59A-1/STOCKDORF auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betreiben und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
GRin Pahl ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.