Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0909) vom 04.09.2019 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCK­DORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 59A/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1523, 1527/12, 1540 Tfl., 1540/1, 1540/2, 1540/3, 1540/5, 1540/6, 1541/2 und 1667/7 Tfl. Die Änderung erhält die Be­zeichnung Bebauungsplan Nr. 59A-1/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm.

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 59A/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwischen Kraillinger Straße und Würm ist, den Bebauungsplan und darin hauptsäch­lich den Bauraum B an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dies be­trifft vor allem die Höhe der Grundkote, die maximal zulässige Grundfläche und damit Anpassungen der weiteren Flächenfestsetzungen sowie den Bauraum.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Architekturbüro Hoffmann-Amts­berg, Gräfelfing, beauftragt. Die Kosten für dessen Beauftragung übernimmt die Firma Webasto.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.

 

7.         Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 59A-1/STOCKDORF zustimmend zur Kenntnis.

 

8.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 59A-1/STOCK­DORF auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs wei­ter zu betreiben und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


 

GRin Pahl ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.