Sachvortrag: Herr Hebensperger-Hüther und Herr Goller: Präsentation der Gebäudeplanung und der Freiflächenplanung für den Bereich Patchway Anger Nord:

Die präsentierten Unterlagen sind der Niederschrift beigefügt.

Sachvortrag: Frau Skorka: Sie erklärt, dass die Beschlüsse des Bauausschusses zum künftigen Baurecht in diesem Teilbereich größtenteils mit der vorgestellten Planung eingehalten werden

 

Wortmeldungen: GR Berchtold, GRin Nothaft, GRin Derksen, GR Egginger, Herr Wentink

GR Moser äußert, dass bislang die Thematik des Quartiersmanagement für den Patchway Anger noch nicht geklärt ist und daher aus seiner Sicht eine Zustimmung zu der präsentierten Planung nicht möglich ist.

GR Ruhbaum äußert, dass noch eine Reihe von Punkten bei diesem Projekt nicht geklärt sind. Er stellt den Antrag, die Entscheidung über die aktuellen Planunterlagen zu verschieben, bis diese Punkte geklärt sind.

 


Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Zustimmung des Bauausschusses zu den aktuellen Planunterlagen über die künftige bauliche Entwicklung im Bereich Patchway Anger Nord wird zurückgestellt.

 

Auf Hinweis von RA Beisse, dass bei GR Ruhbaum möglicherweise eine persönliche Beteilung im Sinne von Art. 49 GO vorliegt unterbricht die Erste Bürgermeisterin um 21.10 Uhr die Sitzung.

Die Erste Bürgermeisterin erklärt um 21.30 Uhr den Wiedereintritt in die Sitzung. Sie erklärt, dass bei GR Ruhbaum aufgrund einer Beeinträchtigung seines benachbart zum Plangebiet gelegenen Grundstücks durch Immissionen, die künftig auf sein Grundstück einwirken können, möglicherweise eine Befangenheit seiner Person bezüglich dieser Planung im Sinne von Art. 49 GO vorliegt. Sie schlägt daher vor, die Entscheidung zu den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen zu verschieben und durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt abklären zu lassen, inwieweit bei dieser Planung die Bestimmung des Art. 49 GO auf GR Ruhbaum anzuwenden ist. Sie weist ergänzend darauf hin, dass die verschiedenen Aspekte, die neben der künftigen Bebauung des Areals abzuklären sind, ohne weiteres zeitlich parallel bearbeitet werden können. Ein Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan könne ohnehin erst dann erfolgen, wenn alle Themen bei diesem Projekt vollständig abgeklärt sind.