Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GRin Eiglsperger, GR Moser, GR Eck, GR Thaler, GR Dr. Sklarek
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0609) vom 11.10.2017.
2.
Der Bauausschuss fasst als Stellungnahme der
Gemeinde Gauting im Planfest-stellungsverfahren für den Neubau der
Eisenbahnüberführung an der Strecke 5504 München – Mittenwald "Hauser
Straße“ bei Königswiesen folgende Beschlüsse:
2.1
Es wird als sinnvoll erachtet, bereits in der
Planungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und dem Landkreis Starnberg auch
nicht kreuzungsbedingte Maßnahmen mit zu planen. Hierzu werden folgende
Maßnahmen als erforderlich erachtet:
-
Anlage eines Geh-/ Radweges in der Hauser Straße
auf der Nordseite zwischen Königswieser Straße und Kreuzung STA3/St2063 als
Verkehrsraum für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, um der weiteren
Entwicklung und Sicherung der Wohnsiedlungstätigkeit gerechter zu werden
-
alternativ das Einbringen eines s.g. Platzhalters
für die Anlage eines Geh-/ Radweges in der Hauser Straße auf der Nordseite im
Bereich der Planfeststellungsgrenze und dessen spätere Fortführung
-
Querungshilfe für Fußgänger in der Hauser Straße
östlich der Unterführung:
a)
Errichtung eines parallelen Brückenbauwerkes für
Fußgänger
b) Errichtung einer Querungsinsel
c) Errichtung einer
Fußgängerbedarfsampel
-
Querungshilfe für Fußgänger in der Hauser Straße
westlich der Unterführung:
d)
Errichtung einer Querungsinsel
e) Errichtung einer
Fußgängerbedarfsampel
-
Prüfung der Lage des Treppenanschlusses auf der
Südseite der Hauser Straße ggü. der Einmündung Königswieser Straße ->
Verschiebung in Richtung Westen, um die gegenüberliegende Gehweganlage sicher
zu erreichen mit Verweis auf Schaffung einer Querungshilfe
-
Verlängerung des Gehweganschlusses in die
Königswieser Straße hinein
-
Schaffung einer Möglichkeit, den Radverkehr aus
Gauting kommend in die Hauser Straße vor der Unterführung einzufädeln
-
die Gehweganschlüsse beginnen bzw. enden oftmals
mit Versickerungsmulden, hier besteht Klärungsbedarf zu der weiterführenden
Verkehrsführung der s.g. schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie hinsichtlich der
zukünftigen Unterhaltslast der Versickerungsmulden im Bereich der einmündenden
Gemeindestraßen
-
Herstellung einer Gehweganlage im Bereich der
Grundstücke Hauser Straße 23-25 bzw. von der EÜ bis Perfallstraße
-
Überprüfung der Möglichkeit der Erneuerung/
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Baubereich der Ortsdurchfahrt der STA3
-
Überprüfung der Möglichkeit zur Mitverlegung von
Leerrohren (beidseitig) als strategische Leerrohrverlegung für die Aufnahme von
Glasfaserkabel (Breitband-Ausbau)
-
Bau der Querungsinsel am südwestlichen Ortseingang
(Höhe Wertstoffhof) von Königswiesen als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme
resultierend und zugesagt mit dem Umbau der Waldkreuzung
2.2 Die
während der Bautätigkeit in Anspruch genommenen gemeindlichen Flächen müssen
nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt
werden. Durch entsprechende Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss ist für
die gerodeten Bäume (Holzwerte etc.) die Leistung von Schadenersatz festzulegen.
Zudem sind alle Gehölze auf den während der Baumaßnahme in Anspruch genommenen
Flächen im Bebauungsplan Nr. 135/GAUTING zum Erhalt festgesetzt. Für die Rodung
dieser Bäume ist es erforderlich, im Rahmen der Planfeststellung
Rodungsgenehmigungen zu erteilen.
2.3 Im
Erläuterungsbericht zu den Planfeststellungsunterlagen ist unter „9.3.2.
Eingriffsregelung gem. BNatSchG“ die Wiederherstellung eines strukturreichen
Laubwaldbestandes aufgeführt. Dabei sollen für eine Fläche von 680 m² 6 größere Solitärbäume gepflanzt werden, der
Rest soll aufgeforstet werden. Die Gemeinde Gauting fordert, dass in dem
betreffenden Bereich mindestens 12 Solitärbäume im Stammumfang von 25 cm
gepflanzt werden, um den Verlust des wertvollen Baumbestands adäquat auszugleichen.
2.4 Auch während der Bauphase
muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung die Baustelle
verkehrssicher nutzen können. Übersichtliche Absperrungen, Querungen, die gut
genutzt werden können und eine ausreichend lichte Breite des Gehwegs sind
erforderlich, damit auch z.B. Rollstuhlfahrer den Weg gut nutzen können.
Während der Bauphase muss vor Ort ein Ansprechpartner vorhanden sein, der bewegungseingeschränkten Personen Hilfe
leisten kann.
2.5 Für eine sichere
Verkehrsführung sind die Bordsteinabsenkungen so zu gestalten, dass die Querung
der Fahrbahn sowohl für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen als auch für
blinde Menschen möglich ist. Es ist zu vermeiden, dass die Fahrbahn schräg zu
überqueren ist, da blinde Menschen von einer geraden Führung ausgehen und
Kurven im Querungsverlauf nicht erkennen können. Ampeln für Fußgänger sind mit
Blindensignal auszustatten.
2.6 Es wird darauf
hingewiesen, dass auf Seite 17 des Erläuterungsberichts (Unterlage 1.0) der
Regelquerschnitt der Königswieser Straße falsch angegeben wurde. Es ergibt sich
eine Gesamtquerschnittsbreite von 5,75 m (und nicht wie im Bericht angegeben
von 6,75 m).
2.7 Aus
dem UEV heraus werden folgende weitere Maßnahmen als erforderlich erachtet:
- Schaffung einer sicheren Verkehrsführung
der schwächeren Verkehrsteilnehmer durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen
im Planbereich
- Schaffung
sicherer Querungshilfen in der Hauser Straße im Planbereich
- Einrichtung
einer Pendelbuslinie zwischen Gauting und Königswiesen mit Übernahme der Kosten
durch den Vorhabenträger
- Verkürzung
der Bauzeit durch geänderte / angepasste Technologie u./ o. Bauweise
- Überprüfung der Möglichkeiten, im Zeitraum der Straßenbauarbeiten eine halbseitige Verkehrsfreigabe zu ermöglichen