Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldungen: GRin Eiglsperger, GR Moser, GR Eck, GR Thaler, GR Dr. Sklarek


Beschluss:

 

1.            Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0609) vom 11.10.2017.

 

2.            Der Bauausschuss fasst als Stellungnahme der Gemeinde Gauting im Planfest-stellungsverfahren für den Neubau der Eisenbahnüberführung an der Strecke 5504 München – Mittenwald "Hauser Straße“ bei Königswiesen folgende Beschlüsse:

 

2.1          Es wird als sinnvoll erachtet, bereits in der Planungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und dem Landkreis Starnberg auch nicht kreuzungsbedingte Maßnahmen mit zu planen. Hierzu werden folgende Maßnahmen als erforderlich erachtet:

-       Anlage eines Geh-/ Radweges in der Hauser Straße auf der Nordseite zwischen Königswieser Straße und Kreuzung STA3/St2063 als Verkehrsraum für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, um der weiteren Entwicklung und Sicherung der Wohnsiedlungstätigkeit gerechter zu werden

-       alternativ das Einbringen eines s.g. Platzhalters für die Anlage eines Geh-/ Radweges in der Hauser Straße auf der Nordseite im Bereich der Planfeststellungsgrenze und dessen spätere Fortführung

-       Querungshilfe für Fußgänger in der Hauser Straße östlich der Unterführung:

a)    Errichtung eines parallelen Brückenbauwerkes für Fußgänger

b)   Errichtung einer Querungsinsel

c)   Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel

-       Querungshilfe für Fußgänger in der Hauser Straße westlich der Unterführung:

d)    Errichtung einer Querungsinsel

e)   Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel

-       Prüfung der Lage des Treppenanschlusses auf der Südseite der Hauser Straße ggü. der Einmündung Königswieser Straße -> Verschiebung in Richtung Westen, um die gegenüberliegende Gehweganlage sicher zu erreichen mit Verweis auf Schaffung einer Querungshilfe

-       Verlängerung des Gehweganschlusses in die Königswieser Straße hinein

-       Schaffung einer Möglichkeit, den Radverkehr aus Gauting kommend in die Hauser Straße vor der Unterführung einzufädeln

-       die Gehweganschlüsse beginnen bzw. enden oftmals mit Versickerungsmulden, hier besteht Klärungsbedarf zu der weiterführenden Verkehrsführung der s.g. schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie hinsichtlich der zukünftigen Unterhaltslast der Versickerungsmulden im Bereich der einmündenden Gemeindestraßen

-       Herstellung einer Gehweganlage im Bereich der Grundstücke Hauser Straße 23-25 bzw. von der EÜ bis Perfallstraße

-       Überprüfung der Möglichkeit der Erneuerung/ Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Baubereich der Ortsdurchfahrt der STA3

-       Überprüfung der Möglichkeit zur Mitverlegung von Leerrohren (beidseitig) als strategische Leerrohrverlegung für die Aufnahme von Glasfaserkabel (Breitband-Ausbau)

-       Bau der Querungsinsel am südwestlichen Ortseingang (Höhe Wertstoffhof) von Königswiesen als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme resultierend und zugesagt mit dem Umbau der Waldkreuzung

 

2.2       Die während der Bautätigkeit in Anspruch genommenen gemeindlichen Flächen müssen nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Durch entsprechende Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss ist für die gerodeten Bäume (Holzwerte etc.) die Leistung von Schadenersatz festzulegen. Zudem sind alle Gehölze auf den während der Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen im Bebauungsplan Nr. 135/GAUTING zum Erhalt festgesetzt. Für die Rodung dieser Bäume ist es erforderlich, im Rahmen der Planfeststellung Rodungsgenehmigungen zu erteilen.

 

2.3       Im Erläuterungsbericht zu den Planfeststellungsunterlagen ist unter „9.3.2. Eingriffsregelung gem. BNatSchG“ die Wiederherstellung eines strukturreichen Laubwaldbestandes aufgeführt. Dabei sollen für eine Fläche von 680 m²  6 größere Solitärbäume gepflanzt werden, der Rest soll aufgeforstet werden. Die Gemeinde Gauting fordert, dass in dem betreffenden Bereich mindestens 12 Solitärbäume im Stammumfang von 25 cm gepflanzt werden, um den Verlust des wertvollen Baumbestands adäquat auszugleichen.

 

2.4       Auch während der Bauphase muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung die Baustelle verkehrssicher nutzen können. Übersichtliche Absperrungen, Querungen, die gut genutzt werden können und eine ausreichend lichte Breite des Gehwegs sind erforderlich, damit auch z.B. Rollstuhlfahrer den Weg gut nutzen können. Während der Bauphase muss vor Ort ein Ansprechpartner vorhanden sein, der  bewegungseingeschränkten Personen Hilfe leisten kann.

 

2.5       Für eine sichere Verkehrsführung sind die Bordsteinabsenkungen so zu gestalten, dass die Querung der Fahrbahn sowohl für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen als auch für blinde Menschen möglich ist. Es ist zu vermeiden, dass die Fahrbahn schräg zu überqueren ist, da blinde Menschen von einer geraden Führung ausgehen und Kurven im Querungsverlauf nicht erkennen können. Ampeln für Fußgänger sind mit Blindensignal auszustatten.

 

2.6       Es wird darauf hingewiesen, dass auf Seite 17 des Erläuterungsberichts (Unterlage 1.0) der Regelquerschnitt der Königswieser Straße falsch angegeben wurde. Es ergibt sich eine Gesamtquerschnittsbreite von 5,75 m (und nicht wie im Bericht angegeben von 6,75 m).

 

2.7       Aus dem UEV heraus werden folgende weitere Maßnahmen  als erforderlich erachtet:

- Schaffung einer sicheren Verkehrsführung der schwächeren Verkehrsteilnehmer durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Planbereich

- Schaffung sicherer Querungshilfen in der Hauser Straße im Planbereich

- Einrichtung einer Pendelbuslinie zwischen Gauting und Königswiesen mit Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger

- Verkürzung der Bauzeit durch geänderte / angepasste Technologie u./ o. Bauweise

- Überprüfung der Möglichkeiten, im Zeitraum der Straßenbauarbeiten eine halbseitige Verkehrsfreigabe zu ermöglichen